Wichtige Fakten für Händler
– Der Händler/die Händlerin ist verpflichtet, im Bedarfsfall den Nachweis erbringen zu können, dass seine/ihre von ihm/ihr verkaufte Ware dem Jugendschutz und dem Lizenzrecht entspricht.
– Der Unterzeichner/die Unterzeichnerin verpflichtet sich dazu, alle Tage anwesend zu sein und seinen Stand sauber und ordentlich zu präsentieren.
– Aufbauzeiten sind Samstag (18.05.2024) ab 07.00 Uhr. Abbauzeit am Montag (20.05.2024) ab 16.00 Uhr.
– Alle Strom verbrauchenden Geräte (z.B. Wasserkocher) müssen angemeldet und vom Veranstalter genehmigt werden.