Angebotsinhalt
1️) Der/die Aussteller*in mietet für den oben genannten Zeitraum eine Standfläche in Größe eines Tisches (ca. 120cm x 78cm).
2️) Ein Anspruch auf einen bestimmtenStellplatz besteht nicht.
Absage/Neubesetzung des Standes
1️) Sollte zwischen Veranstalter und Aussteller*in noch kein Vertragsabschluss zustande gekommen sein, so ist ein Rücktritt von der Bewerbung kostenfrei.
2️) Nach Vertragsabschluss besteht bei einer Absage des/der Aussteller*in kein automatisches Anrecht auf eine Rückzahlung des Mietzinses.
3️) Eine Neu-Besetzung des Standes erfolgt durch den Veranstalter auf Basis einer Nachrückerliste und kann nicht eigenmächtig durch den/die Aussteller*in vorgenommen werden.
4️) Sollte der/die Aussteller*in am ersten Veranstaltungstag ohne Vorankündigung bis zur Coneröffnung nicht auf der Veranstaltung erschienen sein, kann der Veranstalter den Verakufsstand anderweitig vergeben. In diesem Falle besteht kein Anrecht auf eine Erstattung der Standmiete.
Standaufbauten
1️) Zusatzbauten, die auf dem Tisch oder am Tisch angebracht werden und die
Gesamtgröße von 0,5 x 0,5 Meter (Höhe x Breite) überschreiten, sind unter dem Aspekt der Sicherheit und der Unfallverhütung gesondert zu sichern.
2️) Des Weiteren ist darauf zu achten, dass durch die Standaufbauten die bereitgestellten Tische nicht beschädigt werden.
Standbesetzung & Öffnungszeiten
1️) Der/die Aussteller*in verpflichtet sich, während der Öffnungszeiten anwesend zu sein, der Besuch einzelner Programmpunkte ist natürlich möglich.
2) Es ist möglich, sich den Stand mit einem/einer anderen Aussteller*in zu teilen. Es ist jedoch nicht gestattet, den geteilten Standplatz mit Gewinn weiterzuveräußern. Des Weiteren ist der Veranstalter darüber in Kenntnis zu setzen.
Reinigung und Entsorgung
1️) Der/die Aussteller*in ist selber für die eigene Müllentsorgung verantwortlich. Die Müllentsorgung kann vom Veranstalter gegen einenAufpreis vorgenommen werden. Dieses muss im Vorfeld geklärt werden.
2️) Sollten beim Abbau Müllbehälter, Tüten, Pappbehälter oder Pappkartons zurückbleiben, erheben wir eine einmalige extra Müllentsorgungs-Pauschale.
3️) Die Reinigung der Gänge und Publikumsflächen erfolgt durch die Reinigungskräfte des Veranstalgshauuses, welche auch die Reinigung der Standflächen nach der Veranstaltung übernimmt.
Leichte bzw. im Zuge einer Veranstaltung übliche Verschmutzungen müssen hierbei nicht durch den/die Aussteller*in aufgezeigt oder beseitigt werden.
Warenangebot
1️) Ein Fanstand dient primär der Bewerbung eines Projekts und nicht dem Verkauf von Waren. Aus dem Grund dürfen nur eigens erstellte Produkte (z.B. Kalender, Poster,
T-Shirts) mit einem Warenwert von max. 10 Euro verkauft bzw. angeboten werden. Höherwertige Produkte dürfen allerdings beworben werden.
2) Sollten Eintrittskarten bspw. für eine Veranstaltung verkauft werden, so ist der Veranstalter darüber in Kenntnis zu setzen.
3) Die angebotenen Artikel sollten thematisch zur Veranstaltung passen und einen Bezug zu Manga und Anime, Gaming und Japan haben.
4) Waffen jeglicher Art (z.B. Messer sowie andere Hieb- und Stichwaffen oder Waffenreplika) dürfen bei den Fanständen nicht ausgestellt oder verkauft werden.
5) Es darf kein rassistisches, antisemitisches oder gewaltverherrlichendes Material angeboten werden.
Jugendschutz
1) Es ist gestattet, Material mit der Einstufung „FSK 18“ am Stand anzubieten oder zu präsentieren. Dieses darf nicht offen auf dem Tisch platziert werden, sondern es muss durch ein Schild auf die Ware hingewiesen werden.
2) Der/die Aussteller*in hat sich selbst um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu kümmern und ist speziell im Verdachtsfall zur Ausweiskontrolle verpflichtet.
Haftung
1️) Der/die Aussteller*in ist während der Öffnungszeiten der ArtistAlley für die Ware und deren Verbleib selbst verantwortlich.
Diebstähle können nicht dem Veranstalter zur Last gelegt werden und sind bei Bekanntwerden unverzüglich aufzuzeigen.
2️) Die Räumlichkeiten der Fanstände werden, außer am ersten Öffnungstag, eine Stunde vor Besuchereinlass wieder geöffnet. Ab diesem Zeitpunkt ist der/die Aussteller*in wieder für die ausgestellten Waren verantwortlich.
3️) Außerhalb der Öffnungszeiten sorgt der Veranstalter für eine angemessene Überwachung/Absicherung der Räumlichkeiten.
Brandschutz
Mitgebrachte Tischdecken müssen B1 „schwer entflammbar“ sein.
GEMA & Standlautstärke
1) Sollte am Stand GEMA-pflichtiges Material verwendet werden, weist der Veranstalter darauf hin, dass Anmeldung und Entrichtung der GEMA-Gebühr in der Verantwortung des/der Aussteller*in liegen und ggf. ein Nachweis zu erbringen ist.
2) Die Lautstärke der genutzten Medien ist dem Veranstaltungsbetrieb anzupassen, dass umliegende Stände nicht beeinträchtigt werden.
3) Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Haftung.
Bewerbung des Standes
Der/die Aussteller*in verpflichtet sich in den von ihm/ihr genutzten Sozialmedia-Kanälen Werbung zum Fanstand auf der Veranstaltung zu machen.
Sonstiges
1️) Das Bekleben der Wände im Fontanehaus ist untersagt.
2️) Es wird generell kein Strom bereitgestellt, jedoch können die Steckdosen des Raumes, in dem die ArtistAlley untergebracht ist, genutzt werden.
3️) Genutzte elektronische Geräte müssen jedoch mindestens der BGV A3 entsprechen und sind nur unter Aufsicht zu betreiben.
Schlussbemerkungen
1️) Zuwiderhandlung gegen einen oder mehrere Punkte des Vertrages können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen!
2️) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
3️) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden oder sein, so sind die übrigen Teile des Vertrages davon nicht betroffen.
4️) Es gelten auch für Aussteller*innen die allgemeinen Regeln für Besucher, was bspw. das Thema Alkohol und Rauchen auf dem Veranstaltungsgelände anbelangt.
5️) Ein vorsätzlicher oder grob fahrlässigen Verstoß gegen geltende Bestimmungen kann den Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge haben.
Daraus entstandene zusätzliche Kosten werden dem Stand in Rechnung gestellt und ein Anspruch auf die Erstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht nicht.