Wir sehen uns wieder: 18. - 20.05.2024

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Cosplay und Cosplay-Waffen Regeln

Verbotene Waffen

Gemäß deutschem Recht sind folgende Waffen verboten und dürfen nicht auf öffentlichen Veranstaltungen verwendet werden:

  • Echte Schusswaffen, Gaspistolen, Signalpistolen oder Gotcha-Pistolen (auch ungeladen)
  • Echte Munition, Munitionsblättchen/-streifen
  • Schusswaffenimitate, die täuschend echt aussehen und nach ihrer äußeren Form den Anschein echter Waffen erwecken (Anscheinswaffen), z.B. vollautomatische Maschinengewehre, Pumpguns/Schrotflinten, Pistolen und Revolver. Hierzu gehören auch Softair-Waffen.
  • Hieb- und Stichwaffen, egal ob mit stumpfer oder scharfer Klinge (z.B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Morgensterne, Messer aller Art)
  • Pyrotechnik und Explosivkörper (Knallkörper, Raketen usw.)
  • Wurfwaffen (z.B.: Wurfsterne, Wurfpfeile, Wurfmesser)
  • Schlagringe, Totschläger, Stahlruten
  • Würgewaffen (z.B. Nunchakus)
  • Waffen aus Polypropylen

 
Diese Liste ist nicht abschließend. Im Zweifelsfall hat der Veranstalter das letzte Wort, und die getroffene Entscheidung ist endgültig. Den Anweisungen des Teams, der Techniker und der Helfer ist Folge zu leisten, die Nichtbefolgung kann zum Ausschluss führen.

Erlaubte Waffenimitate

Generell ist das Führen von Waffen, Anscheinswaffen (also Waffenimitaten) in der Öffentlichkeit und auf Veranstaltungen verboten. Hier verweisen wir auf die deutschen Waffengesetze.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Gegenstände, die nach ihrem Gesamterscheinungsbild erkennbar zum Spiel bestimmt sind, also z.B. Kinderspielzeuge.

Zu den erlaubten Waffenimitaten gehören unter anderem:

  • Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi (weich), Pappe, Weichplastik, (Spielzeugwaffen)
  • Live Action-Role-Play-Waffen (im Allgemeinen Schaumstoff- oder Latexnachbildungen mit Stabilisationskern (nicht spitz))
  • Waffen und Stäbe aus Pappe, Plastik, Weichmaterial, Schaumstoff (z.B. Bauschaum) oder thermoplastischen Werkstoffen – sowie aus einer Kombination daraus – bis zu einer Gesamtlänge von max. 2 Metern
  • Waffen und Stäbe aus Holz müssen ummantelt sein (z.B. mit Worbla), zudem darf der Holzanteil nicht überwiegen.
  • Funktionslose Bögen ohne echte Sehnen (max. 1,50 Meter) und Köcher, aber nur mit Pfeilattrappen (das Verwenden von Geschossen jeglicher Form und Art ist untersagt)

Weitere Hinweise

Alle Besucher führen Waffenimitate auf eigene Gefahr mit sich und sind für alle damit verursachten Schäden haftbar.

Die durch das Sicherheitspersonal beim Waffencheck getroffene Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden.

Verbotene Waffen werden auf dem gesamten Veranstaltungsgelände nicht geduldet und ggf. zur Anzeige gebracht.

Kostümgestaltungsregeln

Die Kostüme dürfen nicht zu freizügig sein, d.h. Oberkörper, Intimbereich und Po müssen ausreichend von Kleidung bedeckt sein – das gilt für alle Geschlechter. Obszöne Gesten/Handlungen sind ebenfalls untersagt.

Maximalmaße für ausladende Kostüme:

  • Röcke/Kleider: max. 2 Meter Durchmesser
  • Schleppen und Schwänze: max. 1 Meter Länge ab Fußende
  • Flügel: max. 1 Meter Spannweite je Flügel, also 2 Meter Spannweite insgesamt
  • Höhe des Kostüms- insbesondere mit Flügeln, Kronen: 2,50 Meter

Verbotene Gegenstände

Wir möchten, dass alle ein schönes Wochenende mit viel Spaß erleben, daher ist das Mitbringen der folgenden Gegenstände untersagt:

  • Gegenstände, die wie eine Waffe eingesetzt werden können
  • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge
  • Pyrotechnisches Material wie Feuerwerkskörper, bengalisches Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Wunderkerzen etc.
  • Fackeln, Stangen, Stöcke (ausgenommen für Gehbehinderte) etc.
  • Mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente
  • Laserpointer
  • Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die einer extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder fundamentalistischen Meinungskundgabe dienen

 
Besucher, die verbotene Gegenstände mit sich führen, werden sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen. In besonders schweren Fällen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden und es wird Strafanzeige gestellt.

Sicherheit und Verhaltensregeln

Wir möchten, dass alle Teilnehmer das Event sicher und in Ruhe genießen können. Daher gelten auf dem gesamten Veranstaltungsgelände folgende Regeln:

  • Auf dem gesamten Gelände gilt das Rauchverbot.
  • Die Verwendung von Alkohol und anderen Drogen ist auf dem gesamten Gelände untersagt.
  • Auf dem gesamten Gelände gilt die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. In dieser Zeit muss jeglicher Lärm vermieden werden.
  • Das Betreten des Veranstaltungsorts ist mit verbotenen Gegenständen oder Waffen untersagt.

 
Wir bitten alle Teilnehmer um Verständnis und Einhaltung dieser Regeln. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir natürlich jederzeit zur Verfügung. Wir möchten, dass sich alle Besucher sicher und wohl fühlen. Deshalb sind diese Regeln notwendig und wichtig. Danke für dein Verständnis.